Hebammenhilfe - was steht Ihnen zu?

Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985), der Berufsordnungen der Länder und den Mutterschaftsrichtlinien.

In dringenden Notfällen melden Sie sich bitte im nächsten Kreißsaal, falls Sie ihre Hebamme nicht erreichen.

Ab wann kann ich mich an eine Hebamme wenden?

Von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ist Hebammenhilfe möglich. Bitte melden Sie sich so früh wie möglich an.

Was Sie als Schwangere wissen sollten

Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden. Die meisten Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Wenn Sie eine Hausgeburt planen, sollten Sie sich so früh wie möglich mit einer Hausgeburtshebamme in Verbindung setzen.

Einzelne Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen, z.B. Rufbereitschaftspauschale, Kinderwunschberatung, PEKiP-Kurse und Geburtsvorbereitungskurse für den Lebenspartner. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.

Betreuung in besonderen Lebenssituationen

Vielleicht befinden Sie sich in einer Krise vor oder auch nach der Geburt. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Hebamme anzusprechen. Sie unterstützt Sie und nennt Ihnen bei Bedarf Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychologen, an die Sie sich wenden können.

Wenn ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach Geburt stirbt, brauchen Eltern besondere Beratung und Begleitung. Hebammenhilfe steht ihnen auch zu, wenn es zu einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch kommt. In diesem Fall kann es hilfreich sein schon vor dem Eingriff eine Hebamme kennen zu lernen um zu besprechen, was auf sie zukommen kann.